Begriffserklärung

Das „Persönliche Budget“


Das „Persönliche Budget“ ist ein pauschaler Geldbetrag, den Menschen mit Behinderung entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs erhalten, um damit erforderliche Unterstützungsleistungen zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft in eigener Verantwortung „einzukaufen" bzw. zu organisieren.Sind im Einzelfall mehrere Leistungsträger beteiligt, kann ein „Persönliches Budget“ trägerübergreifend erbracht werden, so dass der Budgetteilnehmer die Geldleistung „wie aus einer Hand" erhält. Dabei können folgende Leistungsträger beteiligt sein:

Gesetzliche Krankenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung/ -fürsorge, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Pflegeversicherung und Integrationsämter. 

Das Arbeitgebermodell:

Def.: Selbstbestimmt leben mit Eigenverantwortung und Finanzkompetenz.Diese Wohnform sieht vor, dass Menschen mit Behinderung als Arbeitgeber fungieren und einen Betrieb anmelden. Sie stellen ihre Versorgung selbst sicher, indem sie eigenes Personal einstellen, die komplette Organisation ihres Unternehmens übernehmen und wichtige Kompetenzen aufbauen bzw. erlernen.

Folgende Kompetenzen ergeben das Arbeitgebermodell:

Selbst zu entscheiden:

- wofür die Mittel verwendet werden (Finanzkompetenz).

- wer die Assistenz leistet (Personalkompetenz).

- wann die Assistenz geleistet wird (Organisationskompetenz).

- wie die Assistenz geleistet wird (Anleitungskompetenz).

- wo die Assistenz erbracht wird (Raumkompetenz).

- ob und welcher Anbieter die Assistenz leistet (Differenzierungskompetenz).



Das Assistenzmodell


Def.: Selbstbestimmt leben mit Eigenverantwortung:In dieser Wohnform übernimmt beispielsweise ein Pflegedienst die Verwaltung und Organisation des Personals, jedoch liegt die Weisungsbefugnis gegenüber dem Assistenten trotzdem beim Kunden. Menschen mit Behinderung können auch hier über die Auswahl des Einsatzpersonals mitentscheiden. Die Gründung eines Betriebes ist hier nicht notwendig.

Folgende Kompetenzen ergeben das Assistenzmodell:

mitzuentscheiden, wer die Assistenz leistet (Personalkompetenz),

selbst zu entscheiden:

- wann die Assistenz geleistet wird (Organisationskompetenz).

- wie die Assistenz geleistet wird (Anleitungskompetenz).

- wo die Assistenz erbracht wird (Raumkompetenz).

- ob und welcher Anbieter die Assistenz leistet (Differenzierungskompetenz).